Entwicklung:   Zugelassen

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»Bei der Eroberung des Weltraums
sind zwei Probleme zu lösen:
die Schwerkraft und der Papierkrieg.
Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden.«
(Wernher von Braun)

Zugelassen

Bereits vor der Entwicklung klären wir gemeinsam mit unseren Kunden anhand der Aufgabenstellung und Applikation, welchen Richtlinien und Verordnungen die Tinte unterliegen muss und, ob zusätzliche externe Zulassungen notwendig werden. Hier arbeiten wir mit renommierten Instituten und anerkannten Toxikologen zusammen. Damit sorgen wir bereits beim Start der Entwicklungsarbeiten für ein regelkonformes Endprodukt.

Lebensmittel

Hier sind beispielsweise die folgenden Regeln zu beachten:

  • LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
  • Verordnung  (EG) Nr. 889/2008
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002
  • Richtlinie 94/36/EG
  • Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (ZZulV)

Und selbstverständlich kann auch das Regelwerk der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) eine Rolle spiele. Aber Vorsicht: Hier muss die jeweilige Applikation genau bekannt und das System Tinte - Substrat genau betrachtet werden. Denn die FDA sieht in ihrem Regelwerk Markierungstinten nicht vor!

Spielzeug

Rechtliche Grundlagen bei der Kennzeichnung von Spielzeug sind beispielsweise:

  • LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
  • Richtlinie 2009/48/EG (seit dem 20. Juli 2011 anzuwenden)

Mit den anzuwendenden Normen:

  • DIN EN 71-3 Migration bestimmter Elemente
  • DIN EN 71-6 Grafisches Symbol zur Kennzeichnung mit einem altersgruppenbezogenen Warnhinweis

Medizinprodukte

Für biokompatible Tinten kann beispielsweise die folgende Norm angewendet werden:

  • DIN ISO 10993