»Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme
zu lösen:
die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft
wären wir fertig geworden.« (Wernher von Braun)
Beratung
Wir unterstützen Sie rund um die Themen:
Gefahrstoffe
- Produktkennzeichnung
- Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
- Lagerung und Transport
- Explosionsschutz
REACh und GHS
Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, kurz REACh ist die Verordnung zur Neuregelung des Chemikalienrechts in der EU. Diese Verordnung ist zum 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Vom 01. Juni bis 30. November 2008 konnten alle Phase-In-Stoffe (Altstoffe) vorregistriert werden. Ab dem 01. Januar 2009 hat der Zeitraum für die Registrierung begonnen, der je nach Jahresverbrauch und Gefährlichkeit am 01. Dezember 2010, 01. Juni 2013 und 01. Juni 2018 endet.
Wir unterstützen Sie bei verschiedenen Fragestellungen zu REACh:
- Welche Rolle nimmt das Unternehmen ein?
- Wer muss was registrieren lassen?
- Wie kann eine REACh-konforme Dokumentation aufgebaut werden?
- Was muss zukünftig beachtet werden?
Mit dem Globally Harmonized System, kurz GHS war man nicht nur zu versuchen bestrebt weltweite Einstufungs- und Kenzeichnungsregeln einander anzugleichen, sondern auch Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht zu harmonisieren.
Im Ergebnis sind neue Grenzwerte, Piktogramme und Gefahren- sowie
Sicherheitshinweise entstanden. In der Europäischen Union ist
GHS seit 20. Januar 2009 in Kraft und muss
bis zum 1. Dezember 2010 für Stoffe
und
bis zum 1. Juni 2015 für Gemische
umgesetzt worden sein.
Qualitätsmanagement
Nach den Prinzipien des "Total Quality Management" (TQM) betrachten
wir Ihre Fertigung und schulen Ihre Mitarbeiter. Durch regelmäßige
Audits und Workshop mit Ihren Mitarbeitern verbessern wir kontinuierlich
die Qualität in Ihrem Unternehmen.
Denn Qualität beginnt im Kopf!
